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Förderung für Balkonsolaranlagen in Stegen

Jetzt eine Balkonsolaranlage in Stegen installieren und von der Förderung profitieren:

Auf Initiative des AK Klimaschutz Stegen werden in Stegen 20 Balkonsolaranlagen mit je 150 Euro Zuschuss der Gemeinde Stegen gefördert, insgesamt stehen 3.000 Euro Fördergelder zur Verfügung.

Durch die Balkonsolaranlagen wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele geleistet.

Strom per Balkonkraftwerk erzeugen - mit der Förderung rechnet sich ein Stecker-Solargerät noch schneller. Je nach Höhe der Anfangsinvestitionen sind die Kosten nach vier bis zehn Jahren wieder eingespielt.

Die Förderung durch die Gemeinde Stegen können Stegener Hauseigentümer_innen oder Mieter_innen bei der Installation einer Balkonsolaranlage zusätzlich zur staatlichen Förderung seit dem 1. Januar 2023 erhalten. Seit diesem Zeitpunkt fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer mehr beim Kauf von Balkon-Solaranlagen an.

Sie möchten von der Förderung in Stegen profitieren?

Die Vergabe der Förderung richtet sich nach dem Datum der Antragstellung und läuft so lange, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist.

Für die Beantragung der Förderung ist es egal, ob Sie Mieter_in oder Eigentümer_in einer Wohnung oder einem Haus sind (bitte beachten Sie die jeweiligen miet- oder baurechtlichen Vorgaben).

Für einen Antrag auf Förderung Ihrer Balkonsolaranlage reichen Sie bitte die Rechnung (Rechnungsdatum ab 27.04.2023) mit Ihrer Bankverbindung undt einem Foto der installierten Anlage per E-mail an ein.

Frau Glissmann und Herr Mosig-Baumeister sowie auch Frau Carina Liebermann stehen Ihnen für organisatorische Fragen zu Beantragung und Auszahlung der Fördermittel  per E-mail:  gerne zur Verfügung.

Richtlinie zum Förderprogramm von Balkon-Solaranlagen der Gemeinde Stegen im Jahr 2023

  • Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Energie sowie die Förderung von erneuerbarer Stromerzeugung durch Balkon-Solaranlagen. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele geleistet.

  • Was und wieviel wird gefördert? Die Fördermittel für Balkon-Solaranlagen beziehen sich nur auf die Gemeinde Stegen. Es können Haus- und Wohnungseigentümer_innen sowie auch Mieter_innen einen Antrag auf Bezuschussung einreichen.

  • Wer kann eine Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz in Stegen gemeldeten Bürger_innen.

  • Fördersumme: Nach Vorliegen der Rechnungsunterlagen, die nach dem 26.04.2023 datiert sind, einem Antrag mit Angabe der Bankverbindung zusammen mit einem Foto der installierten Anlage, wird ein Betrag von 150 Euro pro Haushalt für die Balkon-Solaranlage bezuschusst. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gemeinde Stegen fördert Projekte, bis die zur Verfügung gestellten 3.000 Euro ausgeschöpft sind.

  • Antrags- und Bewilligungsverfahren. Es werden die ersten (Datum des Rechnungseingangs) 20 Anträge bewilligt. Die Anträge mit Rechnung und Foto sind per Mail zu stellen an folgende Mailadresse:

  • Datenschutz. Die Interessen der Antragsteller_innen am Schutz persönlicher Daten werden von der Gemeinde Stegen, vertreten durch den AK Klimaschutz gewahrt.

  • Die Richtlinie tritt zum 27.04.2023 in Kraft.

 

Rückblick: Veranstaltung Balkon - Solaranlagen in Stegen / Infoveranstaltung am 26.04.2023


Zu der Veranstaltung des AK Klimaschutz Stegen im Bürgersaal kamen zahlreiche InteressentInnen, um sich zu informieren, wie man mit einem Balkonkraftwerk Energie einsparen kann und gleichzeitig noch einen Zuschuss durch die Gemeinde Stegen erhalten könnte.

 

Die Firma Solarsystems aus Spaichingen stellte sehr ausführlich die Anlage vor und beantwortete die vielen Fragen, die gestellt wurden. Auch zeigten Sie, dass man die Solarmodule nicht nur am Balkon anbringen kann, sondern auch auf dem Gartenhaus, der Garage oder auch als Sichtschutzzaun. Ebenso wurde auch ein Tisch mit Solarmodulen vorgestellt, was uns zeigt, dass der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind.

 

Anträge auf einen Zuschuss von 150 Euro durch die Gemeinde Stegen können per Mail eingereicht werden unter:

Es ist zwingend erforderlich, dass auf dem Antrag auch die Bankverbindung angegeben ist, sowie die Rechnung und ein Foto der installierten Anlage beiliegen. Erst dann ist eine Bearbeitung möglich