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Förderung für Balkonsolaranlagen in Stegen

Förderung für Balkonsolaranlagen in Stegen

Update Januar 2024:

Auch für 2024 können wieder Balkonsolaranlagen mit je 150 Euro durch die Gemeinde Stegen gefördert werden.

 

Auf Initiative des AK Klimaschutz Stegen werden in Stegen 2024 wieder 15 Balkonsolaranlagen mit je 150 Euro Zuschuss der Gemeinde Stegen gefördert, insgesamt sollen 2.250 Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Balkonsolaranlagen wird ein individueller Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele geleistet.

Strom per Balkonkraftwerk erzeugen - mit der Förderung rechnet sich ein Stecker-Solargerät noch schneller. Je nach Höhe der Anfangsinvestitionen sind die Kosten nach vier bis zehn Jahren wieder eingespielt.

Die Förderung durch die Gemeinde Stegen können Stegener Hauseigentümer_innen oder Mieter_innen bei der Installation einer Balkonsolaranlage zusätzlich zur staatlichen Förderung seit dem 1. Januar 2023 erhalten. Seit diesem Zeitpunkt fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer mehr beim Kauf von Balkon-Solaranlagen an.

 

Sie möchten von der Förderung in Stegen profitieren?

Die Vergabe der Förderung richtet sich in der Reihenfolge nach dem Datum der Antragstellung und läuft so lange, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist.

 Für die Beantragung der Förderung ist es egal, ob Sie Mieter_in oder Eigentümer_in einer Wohnung oder einem Haus sind (bitte beachten Sie die jeweiligen miet- oder baurechtlichen Vorgaben). Wichtig ist der Hauptwohnsitz in Stegen.

Für einen Antrag auf Förderung Ihrer Balkonsolaranlage reichen Sie bitte die Rechnung (Rechnungsdatum ab 27.04.2023) mit Ihrer Bankverbindung undt einem Foto der installierten Anlage per E-mail an ein.

 

Herr Grotefendt und Herr Jähnke stehen Ihnen für organisatorische Fragen zu Beantragung und Auszahlung der Fördermittel  per E-mail:   gerne zur Verfügung.

 

Richtlinie zum Förderprogramm von Balkon-Solaranlagen der Gemeinde Stegen im Jahr 2024 

  • Förderzweck: Balkonsolaranlagen zur regenerativen Stromerzeugung auf dem Gemeindegebiet Stegen

  • Antragsberechtigt: Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Stegen

  • Förderhöhe: 150.- € pro Haushalt und Anlage

  • Antragsunterlagen: Foto der Anlage, Rechnung und Bankverbindung

  • Bewilligung: erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs bis die Fördermittel erschöpft sind.

 

Beispiele für bisher geförderte Anlagen 

Ein voller Erfolg! Verschiedenste Balkonsolaranlagen in Stegen sind montiert und die Fördermittel sind ausbezahlt. Die Bilder zeigen die vielfältigen, kreativen Anbringungsmöglichkeiten an Balkon, Garage, kreativen Anbringungsmöglichkeiten an Balkon, Garage, Gartenhaus, als Solartisch oder einfach auf der Terrasse aufgestellt.

Balkonsolaranlagen in Stegen
Balkonsolaranlagen in Stegen